Wirtschaftsprüfung: Deshalb ist sie unverzichtbar

Wirtschaftsprüfung umfasst neben der Jahresabschlusserstellung und seiner Prüfung die Bereitstellung von Informationen zur Durchführung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs. Dabei ist immer zu beachten, dass insbesondere die Konjunktur oder aber saisonale Schwankungen die Zahlen des Wirtschaftsbetriebs beeinfllussen. Sind  Mitarbeiter involviert, muss deren Mitarbeit beurteilt und ausgerichtet werden. Zur Planung und Implementierung von betriebswirtschaftlichen Größen ist der Rat eines Experten unverzichtbar.

Aus der Bekanntmachung einer Gesellschaft:

Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung (englisch: Auditing and Assurance) befasst sich mit der Kontrolle der Finanzberichterstattung (einschließlich der Buchhaltung) von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Dabei überprüft der Prüfer, ob die tatsächliche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Finanzbericht bzw. durch die Bilanzierung (der Ist-Zustand) mit dem Soll-Zustand, wie er in den Rechnungslegungsvorschriften zum Ausdruck kommt, übereinstimmt. Die Hauptaufgabe eines Wirtschaftsprüfers liegt demnach darin, unbefangen zu kontrollieren, ob die Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften im Abschluss erfasst bzw. bilanziert wurden.

Aufgaben der Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfer beschäftigen sich unter anderem mit der gesetzlichen oder freiwilligen Prüfung von Abschlüssen von Unternehmen oder Konzernen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, prüfungsnahen Dienstleistungen, der digitalen Datenanalyse sowie der Prüfung des Internen Kontrollsystems. Im Bereich der Wirtschaftsprüfung unterstützt BE@SOURCE Wirtschaftsprüfer dabei, den Prüfungsprozess zu optimieren und zu standardisieren.

Jahresabschlussprüfung

Was ist eine Jahresabschlussprüfung in der Wirtschaftsprüfung?

Die Jahresabschlussprüfung bezeichnet die Prüfung eines Jahresabschlusses zum Ende eines Geschäftsjahres durch einen Wirtschaftsprüfer. Dabei wird überprüft, ob beispielsweise die Bilanz, der Lagebericht und die GuV-Rechnung eines Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung entsprechen.

Während kleine Kapitalgesellschaften eine freiwillige Jahresabschlussprüfung durchführen, sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Dabei ist die Prüfung so anzulegen, dass der Prüfer Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Rechnungslegungsvorschriften, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 HGB ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkennt.

Konzernabschlussprüfung

Konzernabschlussprüfung und Wirtschaftsprüfung: Was bedeutet das?

Bei der Konzernabschlussprüfung handelt es sich um eine verpflichtende Prüfung der Rechnungslegung eines Konzerns. Weil Konzerne i. d. R. große wirtschaftlich bedeutsame Akteure sind, unterliegt deren Rechnungslegung – der Konzernabschluss gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB – der gesetzlichen Prüfung durch einen Abschlussprüfer.

Die gesetzliche Konzernabschlussprüfung erstreckt sich über die Prüfung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen.

Prüferische Durchsicht von Jahres- und Konzernabschlüssen

Was bedeutet prüferische Durchsicht in der Wirtschaftsprüfung?

Bei prüferischen Durchsichten handelt es sich um betriebswirtschaftliche Klein- oder Sonderaufträge in der Wirtschaftsprüfung. Dabei wird die Jahres- oder Konzernabschlussprüfung in gewisser Hinsicht “reviewed”. Ziel ist es, die Aussagekraft der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu stärken.

Danach ist die prüferische Durchsicht weder eine “normale”, noch eine reduzierte Abschlussprüfung. Sie ist eine kritische Beurteilung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf Plausibilität.

Im Gegensatz zur Jahresabschlussprüfung unterliegt die prüferische Durchsicht nicht den Dokumentationsanforderungen.

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